Angeln in Deutschland: Angelschein und Co

Dec 9, 2020 | 5 Minuten
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Das Angeln in Deutschland wird von verschiedenen Gesetzen geregelt. Mit Ausnahme des Seefischereigesetzes, das Bundesweit die Grundlage für den professionellen Fischfang auf dem Meer festlegt, hat jedes Bundesland ein eigenes Fischereigesetz. Die Landesfischereigesetze regeln den Fischfang in den Binnengewässern und entlang der Küste. Da jedes Bundesland ein eigenes Gesetz hat, gibt es dementsprechend Unterschiede bei den Dokumenten, die zum Angeln notwendig sind. Diese Unterschiede wollen wir im Folgenden erklären.

Welche Dokumente brauche ich um in Deutschland zu angeln?

Allgemein gilt, dass man zwei Dokumente benötigt, um in Deutschland Angeln gehen zu können. Als erstes den Fischereischein, der das Angeln allgemein ermöglicht, meist in Kombination mit einer aktuellen Fischereiabgabemarke und zweitens einen Gewässerschein, der als Erlaubnis für ein bestimmtes Gewässer gilt.

Ein glücklicher Angler mit Angel, der einen Flussbarsch in die Kamera hält.

Fischereischein

Der Fischereischein, oft auch Angelschein genannt, ist ein Nachweis, dass man über die nötige Sachkunde verfügt, die für das Angeln erforderlich ist. Er wird in Deutschland vom jeweils zuständigen Bezirksamt der Gemeinde ausgestellt. Eine erfolgreich bestandene Fischerprüfung ist Voraussetzung für die Beantragung des Fischereischeins.

Da die Fischerprüfung eine Sache der einzelnen Länder ist, kann der Inhalt und Ablauf der Prüfung variieren. Praktische Aufgaben können die Artbestimmung anhand von Bildern, oder der korrekte Zusammenbau des Angelgeräts sein. Die Fragen im Theorieteil beschäftigen sich mit Gewässerkunde, Artenkenntnis, Gesetzeskunde und anderen.

Der Fischerprüfung geht in einigen Bundesländern ein Vorbereitungskurs voraus. Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, oder ihres Studiums, bereits über das nötige Fachwissen verfügen, können von der Prüfung ausgenommen sein.

Gibt es einen Fischereischein für Kinder?

Ein Junge und ein Mädchen angeln zusammen.

Wenn es darum geht, ob Kinder einen Angelschein brauchen, oder nicht, ist die Lage ebenfalls von Bundesland zu Bundesland verschieden. Häufig gilt, dass Kinder unter 10 Jahren einem volljährigen Angler, der die nötigen Papiere besitzt helfen, aber keinen Fisch selbst töten dürfen. Im Einzelfall ist es aber immer besser, sich direkt bei den zuständigen Vereinen oder Behörden vor Ort zu erkundigen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Gewässerschein / Angelkarte

Der Gewässerschein, umgangssprachlich oft Angelkarte genannt, ist die Erlaubnis für das Angeln in einem bestimmten Gewässer. Er wird vom Eigentümer (oder Pächter) des Gewässers ausgestellt und ist nur in Verbindung mit dem Fischereischein gültig. Zur Auswahl stehen oft Tages- und Wochenkarten, oder gesonderte Angelkarten zum Angeln bei Nacht. Wer ohne Angelkarte erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld, oder sogar der Entzug des Fischereischeins.

Angelruten am Wasser bei Sonnenuntergang.

Welche Kosten fallen an?

Sowohl für den Vorbereitungskurs, als auch für die Prüfung selbst fallen Kosten an. Der Kurs kann mit zwischen 70 und 150 Euro zu Buche schlagen (zzgl. Lehrmaterial). Die Prüfungsgebühr liegt zwischen 15 und 100 Euro. Für den Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins nach erfolgreiche Prüfung können Verwaltungsgebühren anfallen. Zusätzlich ist in den meisten Bundesländern eine jährliche Fischereiabgabe erforderlich. Diese wird durch den Kauf einer Marke geleistet und beträgt zwischen 10 und 35 Euro pro Jahr. Häufig gibt es auch Marken, die für mehrere Jahre gültig sind.

Ausnahmen

Drei Bundesländer, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, haben Ausnahmeregelungen, für Urlauber, die dort angeln möchten. Auch einige andere Bundesländer, wie Brandenburg oder Bremen, bieten Möglichkeiten zum Angeln ohne Angelschein

Schleswig-Holstein

Luftansicht von Eckernförde in Schleswig-Holstein.

Schleswig-Holstein bietet einen Urlauberfischereischein, der für 28 aufeinanderfolgende Tage gültig ist und von den örtlichen Ämtern (Ordnungs-, Hafen-, oder Bürgeramt), gegen Vorlage eines Personalausweises, ausgegeben wird. Er kostet etwa 20 Euro. Der Urlauberfischereischein kann einmal pro Jahr um 28 Tage verlängert werden. An der Küste kann man (mit wenigen Ausnahmen) damit direkt angeln gehen. An Binnengewässern ist zusätzlich auch der Erwerb einer Angelkarte nötig.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine ähnliche Ausnahme, die hier Touristenfischereischein genannt wird. Dieser ist ebenfalls für 28 aufeinanderfolgende Tage gültig und kann beliebig oft verlängert werden. Für den Antrag wird ein Personalausweis und eine Erklärung, dass man sich die nötigen Kenntnisse durch das Lesen der Infobroschüre aneignet, benötigt. Zum Angeln benötigt man auch hier eine Angelkarte. Kinder unter 14 Jahren brauchen nur eine Angelkarte, solange sie in Begleitung eines Erwachsenen mit Touristenfischereischein sind.

Thüringen

Thüringen hat ebenfalls einen Angelschein für Urlauber, den Vierteljahresfischereischein. Dieser kann allerdings nur einmal pro Jahr beantragt werden und kann nicht verlängert werden. Er wird für Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren ausgestellt und kann mit Personalausweis und Antragsformular beantragt werden. Der Erwerb einer Angelkarte ist ebenfalls notwendig.

Brandenburg

Ein See in Brandenburg.

In Brandenburg ist das Angeln von Friedfischen ohne Fischereischein möglich. Dafür muss eine Angelkarte für das Gewässer und die Fischereiabgabemarke erworben werden. Zusätzlich ist, bei einer Kontrolle, der Personalausweis vorzulegen. Für Besucher aus dem Ausland ist auch das Raubfischangeln unter den selben Bestimmungen möglich. Statt des Personalausweises ist hier der Reisepass, bei einer Kontrolle, vorzuzeigen.

Bremen

Als Ortsansässiger mit Hauptwohnsitz in Bremen, darf man vom Stockangelrecht Gebrauch machen. Es besagt, dass volljährige Einwohner der Stadt, gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses und einem Passfoto, einen Stockangelschein erwerben können. Dieser berechtigt zum Angeln mit bis zu zwei Stockangeln in der Weser, der kleinen Weser, flussaufwärts in der Lesum bis zur Burger Straßenbrücke und im tideabhängigen Teil der Geeste.

Niedersachsen

In Küstengewässern und freien Gewässern, dürfen Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren, ohne Angelschein angeln. Ein Personalausweis muss dennoch mitgeführt werden.

Sachsen und Baden-Württemberg

In Sachsen, Baden-Württemberg und einigen anderen Bundesländern ist das Angeln ohne Angelschein an privaten Gewässern, wie zum Beispiel Angelteichen, möglich.

Dürfen ausländische Besucher in Deutschland angeln?

Ein glücklicher Angler steht in einem Gewässer und hält einen großen Karpfen.

Angler aus dem Ausland müssen zwar ebenfalls bei den Behörden vorstellig werden, haben es in der Regel aber recht leicht. Sowohl der Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein, als auch der Touristenfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern sind gegen Vorlage eines Reisepasses erhältlich. Auch private Angelteiche machen meist keine Unterschiede bei der Nationalität Ihrer Gäste.

Sofern weiter oben nicht anders erwähnt, gilt für die meisten anderen Bundesländer, dass ein temporärer Angelschein nach Vorlage eines ausländischen Sachkundenachweises (im Original mit beigefügter Übersetzung) und eines Reisepasses beantragt werden kann. Unter Umständen müssen auch Passbilder abgegeben werden.

In wenigen Fällen ist die Beantragung eines temporären Angelscheins sogar nur mit Vorlage des Reisepasses möglich. Bremen und Rheinland-Pfalz bieten, nach unseren Kenntnissen, aktuell keine Möglichkeit für ausländische Angler einen Angelschein zu bekommen.

Bundesländer mit Sachkundenachweis: Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland (für EU Bürger), Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Bundesländer ohne Sachkundenachweis: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg

Kein Fischereischein für Besucher aus dem Ausland: Bremen, Rheinland-Pfalz

Keine Panik

Angler in einem Boot mit Hecht.

Auch wenn die vielen Unterschiede zwischen den Bundesländern auf den ersten Blick verwirrend erscheinen – der örtliche Fischereiverein, oder die zuständigen Behörden können die wichtigsten Fragen beantworten und gegebenenfalls auch Details erläutern.

Wir hoffen, dass wir ein wenig Licht in den Bürokratiedschungel des deutschen Fischereirechts bringen konnten und haben unser Möglichstes getan, um alle aktuellen Informationen mit einzubeziehen. Ihr habt trotzdem noch Fragen? Schreibt sie uns gern in die Kommentare!

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